Wer einheimische Säugetiere hält, die nach § 7 BArtSchV geschützt sind, muss diese nicht nur bei den zuständigen Behörden an- und abmelden.
Im Falle dass man züchtet, muss für Abnehmer_innen auch ein Zuchtbeleg bzw. Herkunftsnachweis ausgestellt werden.
Dieser dient wie eine Art Geburtsurkunde für das entsprechende Tier.
Es sind einige Vorlagen dafür im Umlauf, bei denen teilweise unnötige Informationen abgefragt werden oder die eher auf andere Tiergruppen zugeschnitten sind. Aus diesem Grund habe ich einen
eigenen Herkunftsnachweis erstellt.
Meine Vorlage darf sehr gerne genutzt und weiterverbreitet werden.
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